Begründung von Stockwerk- und Miteigentum

Mit der Begründung von Stockwerk- und Miteigentum wird der Grundstein für ein faires Miteinander gelegt. Mit der vielfältigen Erfahrung aus der Verwaltung und mit Umsicht begründen wir für neue und bestehende Liegenschaften Stockwerk- oder Miteigentum.

Unsere Dienstleistung beinhaltet folgende Aufgaben, von denen wir gerne auch Einzelne für Sie übernehmen:
  • Erstellen eines allfälligen Parzellierungskonzeptes
  • Festlegen von Sonderrechten
  • Berechnen von Wertquoten
  • Festlegen der ausschliesslichen Benützungsrechte
  • Festlegen des Abrechnungskonzeptes inkl. Verteilschlüssel der Unterhaltskosten
  • Ausarbeitung des Reglements für Stockwerkeigentum und Nutzungsordnung für Miteigentum

Für eine erste unverbindliche Besprechung vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.