Stockwerk- und Miteigentum

Stockwerkeigentum ist eine spezielle Art von Eigentum. Hier vereinigen sich die unterschiedlichsten Themenfelder. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verwaltung.

Eine tadellose Abrechnung und Kostenverteilung der Unterhaltskosten, sowie das Verwalten des Erneuerungsfonds ist unablässig. Gleichzeit ist der Unterhalt der verschiedensten technischen Anlagen im Auge zu behalten. Ebenso ist die Pflege der Liegenschaft und deren Umgebung zu organisieren. An der jährlichen Stockwerk- oder Miteigentümer-Versammlung werden sämtliche Themen unter kompetenter Leitung des/r VerwalterIn mit Fachwissen und sozialer Kompetenz besprochen und beschlossen.

Während des Jahres werden die Beschlüsse von der Verwaltung umgesetzt, sowie die Buchhaltung ausgeführt und weitere unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet.

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